Tarife
Die Tarifordnung wird auf dieser Seite immer aktualisiert.
Eltern, die nicht in der Lage sind, das volle Schulgeld aufzubringen, können bei der Schulleitung ein Gesuch für die Gewährung des Sozialtarifs einreichen (Siehe Formular rechts). Der Entscheid wird auf der Grundlage der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämie (IPV) gefällt, gestützt auf den Entscheid der Sozialversicherungsanstalt (SVA) zur Prämienverbilligung. Das Gesuch für die Gewährung des Sozialtarifs ist jährlich mit einer Kopie der IPV-Verfügung zusammen mit der Anmeldung zum Musikunterricht oder spätestens 15. Mai oder 15. November im Sekretariat der Musikschule einzureichen